Bei der Abgabe von Gefahrstoffen an Laien, insbesondere wenn die Menge 125 ml nicht überschreitet, gelten bestimmte Kennzeichnungsvorschriften. In der Regel müssen die Produkte mit einem Gefahrensymbol (Piktogramm) versehen sein, das die Art der Gefahr anzeigt. Zudem sind folgende Informationen erforderlich: 1. **Signalwort**: Entweder "Achtung" oder "Gefahr", je nach Gefährlichkeit des Stoffes. 2. **Gefahrenhinweise (H-Sätze)**: Diese beschreiben die spezifischen Gefahren des Stoffes. 3. **Sicherheitshinweise (P-Sätze)**: Diese geben Empfehlungen zum sicheren Umgang mit dem Stoff. Zusätzlich müssen die Verpackungen so gestaltet sein, dass sie für Laien verständlich sind, um Missbrauch oder unsachgemäßen Umgang zu vermeiden. Es ist wichtig, dass die Kennzeichnung den Vorgaben der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) entspricht.