Kann die Folgebelehrung nach IfSG als E-Learning durchgeführt werden?

Antwort

Ja, die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann E-Learning durchgeführt werden. Das IfSG schreibt vor, dass Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) die wichtigsten Hygieneregeln und den Umgang mit Infektionskrankheiten belehrt werden müssen (§ 43 IfSG). Für die Folgebelehrung ist keine persönliche Anwesenheit erforderlich. Sie kann online per E-Learning, Video oder interaktiven Modulen erfolgen, solange die Inhalte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Teilnahme dokumentiert wird. Viele Anbieter haben entsprechende Online-Kurse entwickelt, die eine rechtssichere Durchführung ermöglichen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du in der Regel ein Zertifikat oder eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann. Wichtig: Die Erstbelehrung muss weiterhin beim Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt persönlich erfolgen. Nur die Folgebelehrungen dürfen online durchgeführt werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/gesundheitsschutz/infektionsschutz/belehrung-nach-dem-infektionsschutzgesetz.html).

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