Darf ein deutsches Fitnessstudio die medizinischen Gründe eines ärztlichen Attestes erfragen?

Antwort

In Deutschland unterliegt die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten strengen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein Fitnessstudio darf grundsätzlich nicht die medizinischen Gründe eines ärztlichen Attestes erfragen, da dies als besonders schützenswerte personenbezogene Daten gilt. Ein ärztliches Attest sollte in der Regel ausreichen, um die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen oder Ausnahmen zu belegen, ohne dass das Fitnessstudio die spezifischen medizinischen Details kennen muss. Es ist wichtig, dass das Fitnessstudio nur die Informationen erhält, die für den jeweiligen Zweck unbedingt erforderlich sind. Weitere Informationen zur DSGVO und dem Umgang mit Gesundheitsdaten findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/data-protection-eu_de).

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