Externe Leistungserbringer in einem Pflegeheim sind Dienstleister, die nicht direkt zum Personal des Pflegeheims gehören, aber dennoch wichtige Dienstleistungen für die Bewohner erbringen. Dazu können gehören: 1. **Ärzte und Fachärzte**: Regelmäßige Besuche zur medizinischen Versorgung. 2. **Physiotherapeuten**: Unterstützung bei der Mobilität und Rehabilitation. 3. **Ergotherapeuten**: Förderung der Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung. 4. **Logopäden**: Hilfe bei Sprach- und Schluckstörungen. 5. **Podologen**: Fußpflege und Behandlung von Fußproblemen. 6. **Friseure**: Haarpflege und -styling. 7. **Seelsorger**: Spirituelle und emotionale Unterstützung. 8. **Apotheken**: Lieferung von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln. 9. **Reinigungsdienste**: Zusätzliche Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten. Diese externen Dienstleister tragen dazu bei, die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern und eine umfassende Betreuung sicherzustellen.