In Österreich ist der Nachweis der Erwerbsunfähigkeit bei Personen unter 18 Jahren vor allem im Zusammenhang mit der Invaliditätspension oder bestimmten Sozialleistungen relevant. Da Kinder und Jugendliche in der Regel noch nicht erwerbstätig sind, wird bei ihnen nicht die Erwerbsunfähigkeit im klassischen Sinn, sondern die sogenannte „Invalidität“ oder „dauernde Erwerbsunfähigkeit“ festgestellt. **Vorgehen und Nachweis:** 1. **Ärztliche Gutachten:** Der wichtigste Nachweis ist ein ärztliches Gutachten. Dieses wird meist von einem Facharzt (z. B. Kinderarzt, Psychiater, Neurologe) erstellt und beschreibt die gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit. 2. **Begutachtung durch den Sozialversicherungsträger:** Bei Anträgen auf Leistungen (z. B. erhöhte Familienbeihilfe, Pflegegeld, Sozialhilfe) wird in der Regel eine Untersuchung durch einen ärztlichen Sachverständigen des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) durchgeführt. 3. **Kriterien:** Bei unter 18-Jährigen wird geprüft, ob aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen eine Erwerbstätigkeit im Erwachsenenalter voraussichtlich dauerhaft nicht möglich sein wird. Es wird also eine Prognose gestellt. 4. **Antragstellung:** Der Antrag auf Feststellung der Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität wird meist im Zuge eines Antrags auf eine bestimmte Sozialleistung gestellt (z. B. erhöhte Familienbeihilfe beim Finanzamt, Pflegegeld bei der PVA). 5. **Unterlagen:** Es sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen, Befunde, Krankenhausberichte und Therapieberichte beigelegt werden. **Wichtige Stellen und Links:** - [Pensionsversicherungsanstalt (PVA)](https://www.pensionsversicherung.at/) - [Finanzamt Österreich – Familienbeihilfe](https://www.bmf.gv.at/themen/familie/familienbeihilfe.html) - [Sozialministerium – Pflegegeld](https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html) **Zusammengefasst:** Der Nachweis erfolgt durch ein ärztliches Gutachten und eine Begutachtung durch die zuständige Behörde. Die Prognose, ob eine Erwerbstätigkeit im Erwachsenenalter möglich ist, steht im Mittelpunkt. Die genaue Vorgehensweise hängt von der beantragten Leistung ab. Bei konkreten Fragen empfiehlt sich eine Beratung bei der [Pensionsversicherungsanstalt](https://www.pensionsversicherung.at/) oder beim [Sozialministeriumservice](https://www.sozialministeriumservice.at/).