Ist die Ermächtigung eines Krankenhausarztes zu vertragsärztlichen Tätigkeiten an den Standort des Krankenhauses gebunden?

Antwort

Ja, die Ermächtigung eines Krankenhausarztes zu vertragsärzt Tätigkeiten ist in der Regel an den Standort des jeweiligen Krankenhauses gebunden. Das bedeutet, dass der Arzt nur in dem Krankenhaus, für das er ermächtigt wurde, vertragsärztliche Leistungen erbringen kann. Eine Übertragung der Ermächtigung auf andere Standorte oder Einrichtungen ist normalerweise nicht ohne Weiteres möglich und bedarf einer gesonderten Genehmigung.

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