Das Procedere bei der Einstufung für einen Pflegegrad in Deutschland läuft in mehreren Schritten ab: 1. **Antragstellung:** Die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige stellen einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse (meistens bei der Krankenkasse angesiedelt). 2. **Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst):** Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) oder bei privat Versicherten die Medicproof GmbH mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder im Pflegeheim. 3. **Begutachtungskriterien:** Der Gutachter prüft anhand eines gesetzlich festgelegten Begutachtungsinstruments (NBA – Neues Begutachtungsassessment) die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Module), z.B. Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Alltagsleben und soziale Kontakte. 4. **Punktevergabe:** Für jede Kategorie werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad (1 bis 5). 5. **Gutachten und Entscheidung:** Der Gutachter erstellt ein Gutachten und empfiehlt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse prüft das Gutachten und teilt der antragstellenden Person schriftlich die Entscheidung mit. 6. **Widerspruchsmöglichkeit:** Ist man mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. **Weitere Informationen:** - [Pflegegrad beantragen – Informationen der Bundesregierung](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegegrade.html) - [MDK – Medizinischer Dienst](https://www.medizinischer-dienst.de/) Das Verfahren ist für alle gesetzlich Versicherten gleich geregelt. Bei privat Versicherten läuft es analog über Medicproof.