Das Einsatzprotokoll des Rettungsdienstes (auch als Notfallprotokoll oder Einsatzdokumentation bezeichnet) wird in der Regel nicht direkt an den Krankenhausbericht angehängt, weil beide Dokumente unterschiedliche Zwecke und rechtliche Rahmenbedingungen haben: 1. **Unterschiedliche Dokumentationssysteme:** Krankenhäuser und Rettungsdienste nutzen meist verschiedene Dokumentationssysteme. Das Einsatzprotokoll bleibt beim Rettungsdienst als Teil seiner eigenen Dokumentation und Nachweispflicht. 2. **Datenschutz und Vertraulichkeit:** Das Einsatzprotokoll enthält oft sensible Daten, die nicht automatisch Teil der Patientenakte im Krankenhaus werden dürfen. Es gelten unterschiedliche Datenschutzregelungen für Rettungsdienste und Krankenhäuser. 3. **Rechtliche Anforderungen:** Rettungsdienste sind verpflichtet, ihre Einsätze eigenständig zu dokumentieren und aufzubewahren. Das Protokoll dient auch als Nachweis für die erbrachten Leistungen gegenüber Kostenträgern und Aufsichtsbehörden. 4. **Informationsweitergabe:** Die wichtigsten medizinischen Informationen werden bei der Übergabe des Patienten mündlich und/oder in Form eines Übergabebogens an das Krankenhauspersonal weitergegeben. Nur relevante Informationen für die weitere Behandlung werden übernommen. 5. **Vermeidung von Doppelungen:** Viele Informationen aus dem Einsatzprotokoll werden ohnehin in die Krankenhausakte übernommen. Ein vollständiges Anhängen des Protokolls würde zu unnötigen Doppelungen führen. Zusammengefasst: Das Einsatzprotokoll bleibt beim Rettungsdienst, während das Krankenhaus nur die für die Behandlung relevanten Informationen erhält und dokumentiert. Beide Dokumentationen erfüllen unterschiedliche Aufgaben im Gesundheitswesen.