Warum wird das Einsatzprotokoll des Rettungsdienstes nicht an den Krankenhausbericht angehängt?

Antwort

Das Einsatzprotokoll des Rettungsdienstes (auch als Notfallprotokoll oder Einsatzdokumentation bezeichnet) wird in der Regel nicht direkt an den Krankenhausbericht angehängt, weil beide Dokumente unterschiedliche Zwecke und rechtliche Rahmenbedingungen haben: 1. **Unterschiedliche Dokumentationssysteme:** Krankenhäuser und Rettungsdienste nutzen meist verschiedene Dokumentationssysteme. Das Einsatzprotokoll bleibt beim Rettungsdienst als Teil seiner eigenen Dokumentation und Nachweispflicht. 2. **Datenschutz und Vertraulichkeit:** Das Einsatzprotokoll enthält oft sensible Daten, die nicht automatisch Teil der Patientenakte im Krankenhaus werden dürfen. Es gelten unterschiedliche Datenschutzregelungen für Rettungsdienste und Krankenhäuser. 3. **Rechtliche Anforderungen:** Rettungsdienste sind verpflichtet, ihre Einsätze eigenständig zu dokumentieren und aufzubewahren. Das Protokoll dient auch als Nachweis für die erbrachten Leistungen gegenüber Kostenträgern und Aufsichtsbehörden. 4. **Informationsweitergabe:** Die wichtigsten medizinischen Informationen werden bei der Übergabe des Patienten mündlich und/oder in Form eines Übergabebogens an das Krankenhauspersonal weitergegeben. Nur relevante Informationen für die weitere Behandlung werden übernommen. 5. **Vermeidung von Doppelungen:** Viele Informationen aus dem Einsatzprotokoll werden ohnehin in die Krankenhausakte übernommen. Ein vollständiges Anhängen des Protokolls würde zu unnötigen Doppelungen führen. Zusammengefasst: Das Einsatzprotokoll bleibt beim Rettungsdienst, während das Krankenhaus nur die für die Behandlung relevanten Informationen erhält und dokumentiert. Beide Dokumentationen erfüllen unterschiedliche Aufgaben im Gesundheitswesen.

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