Ein einmaliger epileptischer Anfall führt in der Regel nicht automatisch zu einer Schwerbehinderung. Eine Schwerbehinderung wird in Deutschland durch das Versorgungsamt festgestellt und basiert auf dem Grad der Behinderung (GdB), der durch die Auswirkungen der Erkrankung auf das tägliche Leben bestimmt wird. Bei Epilepsie wird der GdB unter anderem durch die Häufigkeit und Schwere der Anfälle sowie die Auswirkungen auf die Lebensführung bestimmt. Wenn es sich um einen einmaligen Anfall handelt und keine weiteren Anfälle folgen, ist es unwahrscheinlich, dass dies zu einer Anerkennung als Schwerbehinderung führt. Bei wiederholten Anfällen oder einer diagnostizierten Epilepsie kann jedoch ein Antrag auf Feststellung des GdB gestellt werden. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Schwerbehinderung](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Schwerbehinderte-Menschen/schwerbehinderte-menschen.html).