Bei der AOK gilt für Kompressionsstrümpfe als medizinisches Hilfsmittel in der Regel die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt: - **10 % des Abgabepreises**, mindestens jedoch **5 €** und höchstens **10 €** pro Verordnung (also pro Paar oder pro Strumpf, je nach Verordnung). - Wenn du von der Zuzahlung befreit bist (z. B. wegen Überschreitung der Belastungsgrenze), entfällt die Eigenbeteiligung. Beispiel: Kostet das Hilfsmittel 80 €, beträgt die Zuzahlung 8 €. Kostet es 120 €, beträgt die Zuzahlung 10 € (da dies der Höchstbetrag ist). **Wichtig:** Manche Sanitätshäuser bieten höherwertige Ausführungen oder Sonderwünsche an, die über die Kassenleistung hinausgehen. Für diese sogenannten „wirtschaftlichen Aufzahlungen“ musst du ggf. zusätzlich zahlen. Diese Kosten sind nicht von der AOK gedeckelt und werden dir vorab im Sanitätshaus mitgeteilt. **Weitere Infos:** - [AOK: Zuzahlungen bei Hilfsmitteln](https://www.aok.de/pk/leistungen/zuzahlungen/) - [AOK: Kompressionsstrümpfe](https://www.aok.de/pk/leistungen/kompressionsstruempfe/) Am besten fragst du im Sanitätshaus nach, ob für dein Rezept eine zusätzliche Aufzahlung anfällt oder nur die gesetzliche Zuzahlung.