Bei der AOK gilt für Kompressionsstrümpfe als medizinisches Hilfsmittel in der Regel die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt: 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 € und h&o...
Bei der AOK gilt für Kompressionsstrümpfe als medizinisches Hilfsmittel in der Regel die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt: 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 € und h&o...