Bei der AOK gilt für Kompressionsstrümpfe als medizinisches Hilfsmittel in der Regel die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt: - **10 % des Abgabepreises**, mindestens jedoch **5 &euro... [mehr]
Bei der AOK gilt für Kompressionsstrümpfe als medizinisches Hilfsmittel in der Regel die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt: - **10 % des Abgabepreises**, mindestens jedoch **5 &euro... [mehr]