Hat ein Versicherter Anspruch auf einen Ausdruck des E-Rezepts?

Antwort

Ja, Versicherte in Deutschland haben grundsätzlich das Recht, sich sogenannten „Token“ für ein E-Rezept in Papierform aushändigen zu lassen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn sie kein Smartphone oder keine passende App (z. B. die offizielle [E-Rezept-App der gematik](https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept)) nutzen möchten oder können. Der Ausdruck enthält einen QR-Code, mit dem das E-Rezept in der Apotheke eingelöst werden kann. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, diesen Ausdruck auf Wunsch des Versicherten bereitzustellen. Das ist im § 360 SGB V sowie in den Vorgaben der gematik geregelt. Zusammengefasst: Ja, du kannst verlangen, dass dir das E-Rezept als Papierausdruck ausgehändigt wird.

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