Dürfen Optiker ein Rezept bei Einäugigkeit abrechnen?

Antwort

Ja, Optiker dürfen ein Rezept bei Einäugigkeit abrechnen. In Deutschland haben Menschen mit Einäugigkeit Anspruch auf bestimmte Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden können. Dazu gehört in der Regel auch die Versorgung mit Sehhilfen. Es ist jedoch wichtig, dass das Rezept von einem Augenarzt ausgestellt wurde und die entsprechenden medizinischen Notwendigkeiten dokumentiert sind. Es empfiehlt sich, direkt bei der Krankenkasse oder dem Optiker nachzufragen, um genaue Informationen über die Abrechnung und die möglichen Leistungen zu erhalten.

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