Nein, du verlierst deinen Pflegegrad nicht, wenn du die Krankenkasse wechselst. Der Pflegegrad wird unabhängig von der Krankenkasse durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlichen Kassen) oder M... [mehr]
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Diagnosen und Behandlungen. Es gibt jedoch bestimmte Diagnosen und Untersuchungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu gehören: 1. **Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)**: Diese sind medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Beispiele sind bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, oder spezielle Laboruntersuchungen. 2. **Ästhetische Diagnosen und Behandlungen**: Diagnosen und Behandlungen, die rein kosmetischer Natur sind, wie z.B. Schönheitsoperationen, werden in der Regel nicht übernommen. 3. **Alternative Heilmethoden**: Viele alternative oder komplementäre Heilmethoden, wie z.B. Homöopathie oder Akupunktur, werden nur unter bestimmten Bedingungen oder gar nicht von der Krankenkasse bezahlt. 4. **Reisemedizinische Untersuchungen**: Diagnosen und Impfungen, die im Zusammenhang mit Reisen stehen, werden oft nicht übernommen. 5. **Sportmedizinische Untersuchungen**: Spezielle sportmedizinische Untersuchungen, die nicht medizinisch notwendig sind, sondern der Leistungsoptimierung dienen, werden in der Regel nicht bezahlt. Für detaillierte Informationen und spezifische Fälle ist es ratsam, direkt bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen.
Nein, du verlierst deinen Pflegegrad nicht, wenn du die Krankenkasse wechselst. Der Pflegegrad wird unabhängig von der Krankenkasse durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlichen Kassen) oder M... [mehr]
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen beim Frauenarzt (Gynäkologen) viele, aber nicht alle Kosten. Hier eine Übersicht: **Kosten, die die Krankenkasse übernimmt... [mehr]