Muss ein Arzt vor der Verschreibung von medizinischem Cannabis eine Diagnose stellen oder reicht ein einmaliger Arztbesuch aus?

Antwort

In Deutschland ist es so, dass ein Arzt medizinisches Cannabis nur dann auf Rezept verschreiben darf, wenn eine medizinische Indikation vorliegt und andere Therapien nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden. Das bedeutet: - **Diagnostik:** Der Arzt muss eine gründliche Anamnese (Befragung zur Krankengeschichte) und in der Regel auch eine Diagnostik durchführen, um die Erkrankung festzustellen, für die Cannabis als Therapie infrage kommt (z.B. chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, bestimmte psychiatrische Erkrankungen). - **Therapieversuch:** Es muss dokumentiert werden, dass andere Behandlungsoptionen ausgeschöpft oder nicht vertragen wurden. - **Erstvorstellung:** Ein einmaliger Besuch reicht in der Regel nicht aus. Es sind meist mehrere Arztbesuche notwendig, um die Diagnose zu sichern, die Indikation zu prüfen und die Therapie zu überwachen. - **Genehmigung:** Bei gesetzlich Versicherten ist zudem in vielen Fällen eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, bevor das Rezept ausgestellt werden kann. Ein Arzt darf also nicht einfach auf Wunsch ein Rezept für medizinisches Cannabis ausstellen, ohne eine entsprechende Diagnostik und Dokumentation durchzuführen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesärztekammer](https://www.bundesaerztekammer.de/) oder dem [Gemeinsamen Bundesausschuss](https://www.g-ba.de/).

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