Die Delegation im Pflegeberufsgesetz (PflBG) ist in § 4 geregelt. Dort wird beschrieben, unter welchen Bedingungen Pflegeleistungen delegiert werden können und welche Anforderungen an die Fachkräfte gestellt werden. Es ist wichtig, die spezifischen Vorgaben und Rahmenbedingungen zu beachten, die für die Delegation von Pflegeaufgaben gelten.