Datenschutz in der Zahnarztpraxis bezieht sich auf den Schutz der persönlichen und medizinischen Daten der Patienten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Verlust. Dies umfasst mehrere Aspekte: 1. **Erhebung und Verarbeitung von Daten**: Nur notwendige Daten dürfen erhoben und verarbeitet werden. Patienten müssen darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden. 2. **Einwilligung**: Patienten müssen ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten geben, insbesondere wenn es um die Weitergabe an Dritte geht. 3. **Sicherheitsmaßnahmen**: Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dazu gehören verschlüsselte Datenübertragung, sichere Aufbewahrung von Akten und regelmäßige Schulungen des Personals. 4. **Zugriffsrechte**: Nur befugtes Personal darf Zugang zu den Patientendaten haben. Es muss klar geregelt sein, wer welche Daten einsehen und bearbeiten darf. 5. **Dokumentation und Transparenz**: Die Praxis muss dokumentieren, wie sie den Datenschutz umsetzt und den Patienten auf Anfrage Auskunft über die gespeicherten Daten geben. 6. **Meldung von Datenschutzverletzungen**: Im Falle einer Datenschutzverletzung muss diese unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet und die betroffenen Patienten informiert werden. Weitere Informationen und spezifische Regelungen können in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den nationalen Datenschutzgesetzen nachgelesen werden.