In der Psychiatrie dürfen Pflegekräfte Patienten in bestimmten Situationen filzen, jedoch unter strengen Richtlinien und nur, wenn es notwendig ist, um die Sicherheit der Patienten und des Personals zu gewährleisten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Verdacht besteht, dass ein Patient gefährliche Gegenstände oder Substanzen bei sich hat. Es ist wichtig, dass solche Maßnahmen respektvoll und unter Berücksichtigung der Würde des Patienten durchgeführt werden. Zudem sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen und die internen Richtlinien der jeweiligen Einrichtung beachtet werden.