Warum muss die Beratung mindestens 3 Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch erfolgen?

Antwort

Die Beratung muss mindestens 3 Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch erfolgen, um sicherzustellen, dass die betroffene Person ausreichend Zeit hat, die Entscheidung sorgfältig zu überdenken und alle notwendigen Informationen zu erhalten. Diese Regelung soll gewährleisten, dass die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch wohlüberlegt und nicht unter Zeitdruck getroffen wird. Zudem soll die Beratung dazu beitragen, dass die betroffene Person über alle rechtlichen, medizinischen und sozialen Aspekte informiert ist und gegebenenfalls Unterstützung und Alternativen aufgezeigt bekommt.

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