Wird der Grad der Behinderung nach einer Heilung aberkannt?

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Ja, wenn sich der Gesundheitszustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) nicht mehr vorliegen, kann der Grad der Behinderung herabgesetzt oder ganz aberkannt werden. Das passiert in der Regel nach einer Überprüfung durch das zuständige Versorgungsamt. Eine solche Überprüfung kann entweder auf eigenen Antrag, auf Hinweis von Ärzten oder Behörden oder im Rahmen einer turnusmäßigen Nachprüfung erfolgen. Wenn die Behinderung geheilt oder wesentlich gebessert ist, wird der GdB entsprechend angepasst oder aufgehoben. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Integrationsamt](https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Grad-der-Behinderung-GdB/71c2i/index.html) oder auf den Seiten des [Bundesministeriums für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/themen/teilhabe-und-inklusion/schwerbehinderte-menschen/grad-der-behinderung.html).

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