Die Behandlungspflege wird in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V abgerechnet. Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Leistungen, die von Pflegekräften erbracht werden, um die Gesundheit des Patienten zu erhalten oder zu verbessern. Drei Beispiele für Behandlungspflege sind: 1. **Wundversorgung**: Die Pflege von Wunden, einschließlich der Reinigung, Desinfektion und dem Verbinden von Wunden. 2. **Verabreichung von Medikamenten**: Die Durchführung von Injektionen oder das Verabreichen von Medikamenten, die nicht oral eingenommen werden können. 3. **Blutdruck- und Blutzuckermessung**: Regelmäßige Kontrollen von Vitalzeichen zur Überwachung des Gesundheitszustands des Patienten.