Welche Aufgaben hat eine HEP zur Förderung der Selbstbestimmung von Klienten?

Antwort

Die Aufgaben einer Heilerziehungspflegerin bzw. eines Heilerziehungspflegers (HEP) im Hinblick auf die Förderung der Selbstbestimmung von Klientinnen und Klienten umfassen unter anderem: 1. **Individuelle Unterstützung**: HEPs unterstützen Klient*innen dabei, eigene Wünsche, Bedürfnisse und Ziele zu erkennen und zu formulieren. 2. **Beratung und Aufklärung**: Sie informieren über Rechte, Möglichkeiten und Alternativen, damit Klient*innen selbstbestimmte Entscheidungen treffen können. 3. **Assistenz bei Entscheidungsprozessen**: HEPs begleiten und assistieren bei Entscheidungsfindungen, ohne zu bevormunden. 4. **Förderung von Fähigkeiten**: Sie fördern alltagspraktische, soziale und kommunikative Kompetenzen, um die Eigenständigkeit zu stärken. 5. **Schaffung von Wahlmöglichkeiten**: HEPs sorgen dafür, dass Klient*innen zwischen verschiedenen Optionen wählen können (z.B. bei Freizeitgestaltung, Ernährung, Wohnform). 6. **Barriereabbau**: Sie helfen, Barrieren (z.B. sprachlich, räumlich, sozial) abzubauen, die Selbstbestimmung einschränken könnten. 7. **Anwaltliche Vertretung**: Wenn nötig, setzen sie sich für die Interessen der Klient*innen ein und vertreten deren Wünsche gegenüber Dritten. 8. **Reflexion und Selbstkritik**: HEPs reflektieren ihr eigenes Handeln, um unbewusste Bevormundung zu vermeiden. Das Ziel ist stets, die größtmögliche Selbstbestimmung und Teilhabe der Klient*innen zu ermöglichen und zu fördern.

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