Die Aufgaben einer Heilerziehungspflegerin bzw. eines Heilerziehungspflegers (HEP) im Hinblick auf die Förderung der Selbstbestimmung von Klientinnen und Klienten umfassen unter anderem: 1. **Individuelle Unterstützung**: HEPs unterstützen Klient*innen dabei, eigene Wünsche, Bedürfnisse und Ziele zu erkennen und zu formulieren. 2. **Beratung und Aufklärung**: Sie informieren über Rechte, Möglichkeiten und Alternativen, damit Klient*innen selbstbestimmte Entscheidungen treffen können. 3. **Assistenz bei Entscheidungsprozessen**: HEPs begleiten und assistieren bei Entscheidungsfindungen, ohne zu bevormunden. 4. **Förderung von Fähigkeiten**: Sie fördern alltagspraktische, soziale und kommunikative Kompetenzen, um die Eigenständigkeit zu stärken. 5. **Schaffung von Wahlmöglichkeiten**: HEPs sorgen dafür, dass Klient*innen zwischen verschiedenen Optionen wählen können (z.B. bei Freizeitgestaltung, Ernährung, Wohnform). 6. **Barriereabbau**: Sie helfen, Barrieren (z.B. sprachlich, räumlich, sozial) abzubauen, die Selbstbestimmung einschränken könnten. 7. **Anwaltliche Vertretung**: Wenn nötig, setzen sie sich für die Interessen der Klient*innen ein und vertreten deren Wünsche gegenüber Dritten. 8. **Reflexion und Selbstkritik**: HEPs reflektieren ihr eigenes Handeln, um unbewusste Bevormundung zu vermeiden. Das Ziel ist stets, die größtmögliche Selbstbestimmung und Teilhabe der Klient*innen zu ermöglichen und zu fördern.