In Deutschland ist die Rechtslage zum Verschreiben von Medikamenten zum Zweck der Selbsttötung (assistierter Suizid) komplex und hat sich in den letzten Jahren verändert. Das Bundesverfassu... [mehr]
Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und nicht verboten. Die Pflanze darf angebaut, verkauft und verwendet werden, zum Beispiel als Zierpflanze, Tee oder Nahrungsergänzungsmittel. Allerdings gibt es für Produkte, die aus Artemisia annua hergestellt werden und als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, bestimmte rechtliche Vorgaben: - **Lebensmittelrecht:** Produkte aus Artemisia annua, die als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden, müssen den Vorgaben der EU und des deutschen Lebensmittelrechts entsprechen. Insbesondere dürfen keine gesundheitsbezogenen Aussagen gemacht werden, die nicht wissenschaftlich belegt und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen sind. - **Arzneimittelrecht:** Wenn Artemisia annua als Heilmittel oder zur Behandlung von Krankheiten beworben wird, kann das Produkt als Arzneimittel eingestuft werden. Dann ist eine Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderlich. Der reine Anbau und Besitz der Pflanze ist jedoch nicht verboten. Vorsicht ist geboten bei der Bewerbung und beim Verkauf von Produkten mit Heilversprechen. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)](https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/artemisia_annua-130241.html).
In Deutschland ist die Rechtslage zum Verschreiben von Medikamenten zum Zweck der Selbsttötung (assistierter Suizid) komplex und hat sich in den letzten Jahren verändert. Das Bundesverfassu... [mehr]
Die Frage nach der „besten“ orthopädischen in Deutschland lässt sich nicht eindeutig beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren wie Spezialisierung, Behandlungsergebnissen,... [mehr]