Ja, als Arbeitgeber bist du in Deutschland verpflichtet, ein Hautscreening für Mitarbeiter anzubieten, die regelmäßig im Freien arbeiten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Insbesondere für Beschäftigte, die durch ihre Arbeit einer erhöhten UV-Strahlung ausgesetzt sind, ist eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung notwendig, um Hautkrebs frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Arbeitsmedizinische Vorsorge](https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbeitsmedizinische-vorsorge-verordnung.html).