Ja — online bekommst du die Belehrung nach § 43 IfSG vor allem 1. über dein zuständiges Gesundheitsamt, wenn es eine Online-Belehrung anbietet, oder 2. über vom Gesundheits...
Die Anzeige von Herrn Maier zum Arbeiten mit Krankheitserregern gemäß § 49 IfSG ist eingegangen.
Antwort vomDie Anzeige von Herrn Maier zur Arbeit mit Krankheitserregern gemäß § 49 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist eingegangen.