Die Anzeige von Herrn Maier zum Arbeiten mit Krankheitserregern gemäß § 49 IfSG ist eingegangen.

Antwort

Die Anzeige von Herrn Maier zur Arbeit mit Krankheitserregern gemäß § 49 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist eingegangen.

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