Die Anzeige von Herrn Maier zum Arbeiten mit Krankheitserregern gemäß § 49 IfSG ist eingegangen.
Antwort vomDie Anzeige von Herrn Maier zur Arbeit mit Krankheitserregern gemäß § 49 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist eingegangen.
Die Anzeige von Herrn Maier zur Arbeit mit Krankheitserregern gemäß § 49 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist eingegangen.