Besteht Anspruch auf Übergangsgeld bei 22 Wochen Aufenthalt in Rehaklinik, Kosten trägt DRV?

Antwort

Ein Anspruch auf Übergangsgeld während eines Aufenthalts in einer stationären Rehabilitationsklinik besteht in der Regel, wenn die Rehabilitation medizinisch notwendig ist und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Kosten übernimmt. Bei einer Rehabilitationsmaßnahme von 22 Wochen kann Übergangsgeld gezahlt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist, dass du während der Reha-Maßnahme nicht in der Lage bist, deinem bisherigen Beruf nachzugehen und dass du vor der Reha Anspruch auf eine Leistung hattest, die als Grundlage für das Übergangsgeld dient. Es empfiehlt sich, direkt bei der DRV nachzufragen oder die entsprechenden Informationen auf deren Website zu prüfen, um genaue Details zu deinem individuellen Fall zu erhalten.

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