Die ambulante Versorgung in Deutschland basiert hauptsächlich auf dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Das SGB V regelt die gesetzliche Krankenversicherung und damit auch die Rahmenbedingungen für die ambulante medizinische Versorgung. Die Aufgaben der ambulanten Versorgung umfassen: 1. **Diagnose und Behandlung**: Bereitstellung von medizinischen Leistungen zur Diagnose und Behandlung von Krankheiten. 2. **Prävention**: Durchführung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten. 3. **Rehabilitation**: Unterstützung bei der Wiederherstellung der Gesundheit nach Krankheiten oder Unfällen. 4. **Beratung und Aufklärung**: Information und Beratung der Patienten über Gesundheitsfragen und Behandlungsmöglichkeiten. 5. **Kontinuität der Versorgung**: Sicherstellung einer kontinuierlichen medizinischen Betreuung, insbesondere bei chronischen Erkrankungen. Weitere Informationen zum SGB V und zur ambulanten Versorgung findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Gesundheit: [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de).