Die Unterscheidung zwischen der Behandlung von Altersvorsorgebezügen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) beruht auf den unterschiedlichen Systemen und Regelungen der beiden Versicherungsarten. In der GKV werden Altersvorsorgebezüge als Einnahmen betrachtet, weil die GKV auf dem Solidaritätsprinzip basiert. Das bedeutet, dass alle Versicherten in einen gemeinsamen Topf einzahlen, aus dem die Gesundheitskosten für alle Mitglieder gedeckt werden. Daher müssen auch Renten und andere Einkünfte, die die Versicherten erhalten, in die Berechnung der Beiträge einfließen. In der PKV hingegen basiert die Beitragsberechnung auf dem individuellen Risiko und den vereinbarten Leistungen. Hier werden die Beiträge nicht auf der Grundlage von Einkommen, sondern auf der Grundlage von Gesundheitsrisiken und dem gewählten Tarif kalkuliert. Altersvorsorgebezüge werden daher nicht als Einnahmen betrachtet, da sie nicht direkt in die Beitragsberechnung einfließen. Diese Unterschiede spiegeln die grundlegenden Prinzipien der beiden Systeme wider: Solidarität in der GKV und individuelle Risikobewertung in der PKV.