In der Europäischen Union müssen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die folgenden 14 Hauptallergene auf Speisekarten aufgeführt werden: 1. Glutenhaltiges Getreide (wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel) 2. Krebstiere 3. Eier 4. Fisch 5. Erdnüsse 6. Sojabohnen 7. Milch (einschließlich Laktose) 8. Schalenfrüchte (wie Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse) 9. Sellerie 10. Senf 11. Sesamsamen 12. Schwefeldioxid und Sulfite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l) 13. Lupinen 14. Weichtiere Diese Allergene müssen klar und deutlich auf der Speisekarte oder in einer anderen Form der Information für den Verbraucher angegeben werden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Lebensmittelinformationsverordnung](https://ec.europa.eu/food/safety/labelling_nutrition/labelling_legislation_en).