Welche ärztlichen Tätigkeiten sind nicht delegierbar?

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Ärztliche Tätigkeiten, die nicht delegierbar sind, umfassen in der Regel Aufgaben, die eine besondere Fachkompetenz, Verantwortung und rechtliche Haftung erfordern. Dazu gehören: 1. **Diagnose und Therapie**: Die eigenständige Diagnosestellung und die Entscheidung über therapeutische Maßnahmen müssen von einem Arzt getroffen werden. 2. **Operationen**: Chirurgische Eingriffe dürfen nur von qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. 3. **Verschreibung von Medikamenten**: Die Verschreibung von rezeptpflichtigen Medikamenten ist eine ärztliche Aufgabe. 4. **Ärztliche Gutachten**: Die Erstellung von medizinischen Gutachten erfordert die Expertise eines Arztes. 5. **Notfallmedizin**: In akuten Notfällen ist die sofortige medizinische Intervention durch einen Arzt erforderlich. 6. **Patientenaufklärung**: Die umfassende Aufklärung von Patienten über Diagnosen, Behandlungen und Risiken muss durch einen Arzt erfolgen. Diese Tätigkeiten sind entscheidend für die Patientensicherheit und die Qualität der medizinischen Versorgung.