Wie erfolgt die Abrechnung teilstationärer Reha?

Antwort

Die Abrechnung einer teilstationären Reha erfolgt in der Regel über die Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger. Hier sind einige grundlegende Schritte und Aspekte, die dabei beachtet werden sollten: 1. **Genehmigung**: Vor Beginn der teilstationären Reha muss eine Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse oder Rentenversicherung) vorliegen. 2. **Leistungserbringer**: Die Abrechnung erfolgt durch die Reha-Einrichtung, die die teilstationäre Behandlung durchführt. Diese Einrichtung muss von den Kostenträgern anerkannt sein. 3. **Abrechnungsmodalitäten**: Die Abrechnung erfolgt meist nach festgelegten Pauschalen oder Tagessätzen, die zwischen den Reha-Einrichtungen und den Kostenträgern vereinbart sind. 4. **Zuzahlungen**: Patienten müssen in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung leisten, die je nach Kostenträger und individueller Situation variieren kann. 5. **Abrechnungsdokumente**: Die Reha-Einrichtung stellt die notwendigen Abrechnungsdokumente aus, die dann an den Kostenträger übermittelt werden. 6. **Nachsorge**: Eventuelle Nachsorgeleistungen können ebenfalls abgerechnet werden, sofern sie im Rahmen der Reha-Maßnahme vorgesehen sind. Für detaillierte Informationen und spezifische Abrechnungsmodalitäten sollte man sich direkt an die jeweilige Reha-Einrichtung oder den zuständigen Kostenträger wenden.

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