Die Abrechnung einer teilstationären Reha erfolgt in der Regel über die Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger. Hier sind einige grundlegende Schritte und Aspekte, die dabei beachtet werden sollten: 1. **Genehmigung**: Vor Beginn der teilstationären Reha muss eine Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse oder Rentenversicherung) vorliegen. 2. **Leistungserbringer**: Die Abrechnung erfolgt durch die Reha-Einrichtung, die die teilstationäre Behandlung durchführt. Diese Einrichtung muss von den Kostenträgern anerkannt sein. 3. **Abrechnungsmodalitäten**: Die Abrechnung erfolgt meist nach festgelegten Pauschalen oder Tagessätzen, die zwischen den Reha-Einrichtungen und den Kostenträgern vereinbart sind. 4. **Zuzahlungen**: Patienten müssen in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung leisten, die je nach Kostenträger und individueller Situation variieren kann. 5. **Abrechnungsdokumente**: Die Reha-Einrichtung stellt die notwendigen Abrechnungsdokumente aus, die dann an den Kostenträger übermittelt werden. 6. **Nachsorge**: Eventuelle Nachsorgeleistungen können ebenfalls abgerechnet werden, sofern sie im Rahmen der Reha-Maßnahme vorgesehen sind. Für detaillierte Informationen und spezifische Abrechnungsmodalitäten sollte man sich direkt an die jeweilige Reha-Einrichtung oder den zuständigen Kostenträger wenden.