Beschäftigungsverbot laut Infektionsschutzgesetz und in welchem Paragraphen steht das?

Antwort

Das Beschäftigungsverbot im Rahmen des Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist in § 31 IfSG geregelt. Dieser Paragraph ermöglicht es den zuständigen Behörden, Personen, die an bestimmten übertragbaren Krankheiten leiden oder bei denen der Verdacht auf eine solche Krankheit besteht, die Ausübung bestimmter Tätigkeiten zu verbieten, um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Hier ist der Link zum Infektionsschutzgesetz: [IfSG](https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__31.html)

Frage stellen und sofort Antwort erhalten