Was benötige ich in Zürich für den Erwerb einer Waffe?

Antwort

In Zürich – wie im gesamten Kanton und der Schweiz – benötigst du für den Erwerb einer Waffe in der Regel einen **Waffenerwerbsschein**. Die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte sind: 1. **Gesuch einreichen:** Das Gesuch für den Waffenerwerbsschein stellst du beim zuständigen kantonalen Waffenbüro, in Zürich ist das die Kantonspolizei Zürich ([Link zur Kantonspolizei Zürich](https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/polizei/waffen.html)). 2. **Voraussetzungen:** - Mindestalter: 18 Jahre - Wohnsitz in der Schweiz - Keine Einträge im Strafregister, die gegen den Erwerb sprechen - Keine Hinweise auf Suchtprobleme oder psychische Erkrankungen - Schweizer Bürger oder Inhaber einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis); mit anderen Ausweisen ist der Erwerb meist nicht möglich 3. **Benötigte Unterlagen:** - Ausgefülltes Gesuchsformular - Gültiger amtlicher Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis) - Aktueller Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate) - Gegebenenfalls weitere Nachweise (z.B. Bedürfnisnachweis bei bestimmten Waffentypen) 4. **Bearbeitungsgebühr:** Die Gebühr beträgt in Zürich in der Regel zwischen CHF 50 und 100. 5. **Bearbeitungszeit:** Die Ausstellung dauert meist einige Tage bis wenige Wochen. **Achtung:** Für bestimmte Waffen (z.B. Faustfeuerwaffen, halbautomatische Gewehre) gelten zusätzliche Einschränkungen oder es ist ein besonderes Bedürfnis nachzuweisen. **Weitere Informationen:** - [Kantonspolizei Zürich – Waffenwesen](https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/polizei/waffen.html) - [Bundesamt für Polizei – Waffenrecht](https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/waffen.html) Es ist ratsam, dich vorab genau über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, da sich diese ändern können.

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