Wie formuliere ich einen Verzicht auf die Wartezeit gemäß Kündigungsschutzgesetz?

Antwort

Um auf die Wartezeit gemäß Kündigungsschutzgesetz zu verzichten, könnte eine Formulierung in einem Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung wie folgt aussehen: "Die Parteien vereinbaren, dass der gesetzliche Kündigungsschutz gemäß § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ab Beginn des Arbeitsverhältnisses Anwendung findet. Die Wartezeit von sechs Monaten gemäß § 1 Abs. 1 KSchG wird hiermit einvernehmlich aufgehoben." Es ist jedoch wichtig, dass solche Vereinbarungen rechtlich geprüft werden, da sie möglicherweise nicht in jedem Fall zulässig sind. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Formulierung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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