Wo wird im FoVG eine indigene Saatgutquelle definiert und wie kann ich das im Text wiedergeben?

Antwort

Im Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) wird der Begriff „indigene Saatgutquelle“ nicht explizit als solcher definiert. Das Gesetz verwendet jedoch Begriffe wie „Herkunft“, „Herkunftsgebiet“ und „Herkunftsland“, die sich auf die geographische und genetische Herkunft des Vermehrungsguts beziehen. Im Kontext des FoVG bedeutet eine „indigene Saatgutquelle“ in der Regel, dass das Saatgut aus einer Population stammt, die sich natürlich in einem bestimmten Gebiet entwickelt hat und an die dortigen Standortbedingungen angepasst ist. Das Gesetz spricht in § 2 Abs. 1 FoVG von „Herkunft“ als dem „geographischen Ort, an dem das Vermehrungsgut geerntet wurde“. **Beispiel für eine Beschreibung im Text:** „Die indigene Saatgutquelle im Sinne des FoVG bezeichnet eine Saatgutquelle, deren genetisches Material aus einer natürlich entstandenen und an den Standort angepassten Population innerhalb eines bestimmten Herkunftsgebiets stammt. Die Herkunft ist gemäß § 2 Abs. 1 FoVG der geographische Ort, an dem das Vermehrungsgut geerntet wurde.“ **Weiterführende Informationen:** - [Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) – § 2 Begriffsbestimmungen](https://www.gesetze-im-internet.de/fovg/__2.html) Eine explizite Definition des Begriffs „indigene Saatgutquelle“ findest du im FoVG nicht, aber du kannst dich auf die Begriffe „Herkunft“ und „Herkunftsgebiet“ beziehen, um dies im Text korrekt zu beschreiben.

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