Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) basieren auf den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Deutschland. Sie umfassen Prinzipien wie Klarheit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit und Nachprüfbarkeit der Buchführung. Diese Grundsätze sollen sicherstellen, dass die Finanzberichterstattung ein wahrheitsgemäßes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens vermittelt.