Eine Verträglichkeitsprüfung gemäß der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie ist erforderlich für Projekte oder Pläne, die potenziell erhebliche Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete haben könnten. Natura 2000 ist ein Netzwerk von Schutzgebieten in der Europäischen Union, das zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume eingerichtet wurde. Hier sind einige Beispiele für Projekte oder Aktivitäten, die eine solche Prüfung erfordern könnten: 1. **Infrastrukturprojekte**: Bau von Straßen, Autobahnen, Eisenbahnlinien, Flughäfen oder Häfen. 2. **Industrieanlagen**: Errichtung oder Erweiterung von Fabriken, Kraftwerken oder anderen großen Industrieanlagen. 3. **Land- und Forstwirtschaft**: Änderungen in der Landnutzung, wie z.B. Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftliche Flächen oder intensive Bewirtschaftung. 4. **Wasserwirtschaft**: Bau von Staudämmen, Wasserentnahmestellen, Kanälen oder anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen. 5. **Tourismus und Freizeit**: Entwicklung von touristischen Einrichtungen wie Hotels, Ferienanlagen oder Freizeiteinrichtungen in oder in der Nähe von Schutzgebieten. 6. **Abfallwirtschaft**: Errichtung von Deponien, Müllverbrennungsanlagen oder anderen Abfallentsorgungseinrichtungen. 7. **Energieprojekte**: Bau von Windparks, Solaranlagen oder anderen erneuerbaren Energieprojekten. Die Verträglichkeitsprüfung soll sicherstellen, dass die geplanten Projekte oder Aktivitäten die Integrität der Natura 2000-Gebiete nicht beeinträchtigen. Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie und Natura 2000 sind auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission zu finden: [Natura 2000](https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/index_en.htm).