In einer Konformitätserklärung für Metalle mit Lebensmittelkontakt müssen die relevanten EU-Normen und Verordnungen genannt werden, die die Sicherheit und Eignung der Materialien regeln. Dazu gehören insbesondere: 1. **Verordnung (EG) Nr. 1935/2004** des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. 2. **Verordnung (EG) Nr. 2023/2006** über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. 3. **Verordnung (EU) Nr. 10/2011** über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (falls relevant für beschichtete Metalle). 4. **Richtlinie 84/500/EWG** des Rates über keramische Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (falls relevant für beschichtete Metalle). Zusätzlich können spezifische Normen und Richtlinien für bestimmte Metalle oder Legierungen relevant sein, wie z.B. die **EN 601** und **EN 602** für Aluminium und Aluminiumlegierungen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Prüfmethoden zu berücksichtigen, die in diesen Verordnungen und Normen festgelegt sind, um die Konformität sicherzustellen.