Bei § 16i SGB II handelt es sich um eine Regelung zur von Langzeitarbeitslosen durch öffentlich geförderte Beschäftigung. Diese Regelung sieht vor, dass Arbeitgeber für die ge... [mehr]
Die Umbenennung von "Arbeitslosenversicherung" in "Arbeitsförderung" spiegelt eine veränderte Perspektive und Zielsetzung wider. Während der Begriff "Arbeitslosenversicherung" den Fokus auf die finanzielle Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit legt, betont "Arbeitsförderung" die aktive Unterstützung und Förderung von Beschäftigung. Dies umfasst Maßnahmen wie Weiterbildung, Umschulung und Vermittlung von Arbeitsplätzen, um die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu verbessern und Arbeitslosigkeit präventiv zu bekämpfen. Die Umbenennung soll also die proaktive Rolle der Institutionen und Programme in der Förderung von Beschäftigung und der Unterstützung von Arbeitsuchenden hervorheben.
Bei § 16i SGB II handelt es sich um eine Regelung zur von Langzeitarbeitslosen durch öffentlich geförderte Beschäftigung. Diese Regelung sieht vor, dass Arbeitgeber für die ge... [mehr]