Paragraph 6 des Bundespolizeigesetzes regelt die Aufgaben der Bundespolizei auf See. Die Bundespolizei ist demnach zuständig für Überwachung und Durch von Gesetzen auf Schiffen sowie in... [mehr]
Paragraph 10 des Bundespolizeigesetzes regelt die Unterstützung des Bundesamtes Verfassungsschutz (BfV) durch die Bundespolizei im Bereich der Funktechnik. Die Bundespolizei kann dem BfV technische Mittel und Fachwissen zur Verfügung stellen, um dessen Aufgaben im Bereich der Sicherheitsüberwachung und Gefahrenabwehr zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung von Funktechnik zur Überwachung und Analyse von Kommunikationsströmen, die für die Aufklärung von sicherheitsrelevanten Bedrohungen wichtig sind. Die Zusammenarbeit soll sicherstellen, dass die Sicherheitsbehörden effektiv und koordiniert gegen extremistische und terroristische Aktivitäten vorgehen können.
Paragraph 6 des Bundespolizeigesetzes regelt die Aufgaben der Bundespolizei auf See. Die Bundespolizei ist demnach zuständig für Überwachung und Durch von Gesetzen auf Schiffen sowie in... [mehr]