Das NotAktsG, also das Gesetz über die Notwendigkeit der Erstellung von Notfallakten, ist in Deutschland anzuwenden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung und den Umgang mit Notfallakten zu regeln. Es betrifft insbesondere die Bereiche der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, in denen im Falle von Notfällen oder Krisensituationen eine schnelle und effektive Reaktion erforderlich ist. Das Gesetz legt fest, welche Informationen in Notfallakten enthalten sein müssen und wie diese verwaltet werden sollen, um im Ernstfall eine zügige Entscheidungsfindung zu ermöglichen.