Ja, der öffentliche Auftraggeber kann dem Auftragnehmer das Risiko geänderter Vorschriften zu Sicherheit und Brandschutz vergaberechtlich auferlegen, sofern dies im Vertrag klar geregelt ist. In der Regel wird in den Vergabeunterlagen darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich ist. Es ist jedoch wichtig, dass solche Regelungen transparent und nachvollziehbar sind, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die genauen Bedingungen sollten im jeweiligen Vertrag und den Vergabeunterlagen festgelegt werden.