Wo ist die Extremismusklausel im Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt zu finden?

Antwort

Die Extremismusklausel im Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt findest du in § 5 des Gesetzes. Dort sind die Regelungen und Anforderungen bezüglich der politischen Betätigung von Abgeordneten festgelegt. Für die genaueste und aktuellste Information empfiehlt es sich, die offizielle Webseite des Landtags Sachsen-Anhalt zu besuchen, wo das Abgeordnetengesetz veröffentlicht ist.

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