Das EWR-Psychotherapiegesetz in Österreich regelt die Anerkennung von Psychotherapeuten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Österreich. Es stellt sicher, dass Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung in einem anderen EWR-Land abgeschlossen haben, unter bestimmten Bedingungen in Österreich praktizieren dürfen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die Mobilität von Fachkräften innerhalb des EWR zu fördern. Weitere Informationen dazu können auf der offiziellen Website des österreichischen Gesundheitsministeriums gefunden werden: [Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz](https://www.sozialministerium.at/).