Darf die Polizei persönliche Daten vom Krankenhaus erfragen?

Antwort

Ja, die Polizei darf unter bestimmten Umständen persönliche Daten von einem Krankenhaus erfragen. Dies ist in der Regel dann erlaubt, wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht oder wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Die genauen rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen können je nach Land und spezifischer Situation variieren. In Deutschland beispielsweise regeln das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Strafprozessordnung (StPO) die Bedingungen, unter denen solche Daten herausgegeben werden dürfen.

Kategorie: Gesetz Tags: Polizei Krankenhaus Daten
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