Was gehörte bis 1977 zu den ehelichen Pflichten einer Frau?

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Bis 1977 gehörte in Deutschland die Haushaltsführung zu den ehelichen Pflichten einer Frau. Das Ehegesetz von 1957 legte fest, dass die Frau den Haushalt zu führen hatte, während der Mann das Recht hatte, über den Wohnort der Familie zu entscheiden. Diese Regelungen wurden mit der Reform des Ehe- und Familienrechts 1977 abgeschafft, wodurch die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Ehe gestärkt wurde.

Kategorie: Gesellschaft Tags: Ehe Pflichten 1977

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