Ein generelles Eheverbot aufgrund eines großen Altersunterschieds, wie etwa 45 Jahre, wäre rechtlich und ethisch problematisch. In den meisten Ländern ist die Ehe eine persönliche Entscheidung zwischen zwei volljährigen, einwilligungsfähigen Menschen. Der Staat greift in der Regel nur dann ein, wenn Zwang, Missbrauch oder fehlende Geschäftsfähigkeit vorliegen. Der Altersunterschied allein ist kein Beweis dafür, dass Liebe nicht das wahre Motiv ist. Beziehungen mit großem Altersunterschied können aus unterschiedlichen Gründen entstehen – Liebe, gemeinsame Interessen, Sicherheit oder andere Motive. Es ist schwierig und auch nicht angemessen, von außen pauschal zu beurteilen, was die Beweggründe zweier Menschen sind. Wichtiger als das Alter ist, dass beide Partner freiwillig, ohne Zwang und mit klarem Bewusstsein in die Ehe eintreten. Solange diese Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es keinen rechtlichen oder moralischen Grund, eine solche Ehe zu verbieten.