Theodor Heuss, der spätere erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, war 1933 Mitglied des Reichstags für die Deutsche Staatspartei. In seinen Memoiren gibt Heuss an, dem Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 zugestimmt zu haben. Der genaue Wortlaut seiner Zustimmung im Reichstag ist nicht überliefert, da die Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz („Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“) per Handzeichen und nicht namentlich erfolgte. Die Fraktion der Deutschen Staatspartei, der Heuss angehörte, stimmte geschlossen zu. Heuss selbst hat später in seinen Memoiren („Erinnerungen 1905–1933“) geschrieben: > „Wir stimmten zu.“ Er begründete seine Zustimmung später mit dem politischen Druck und den damaligen Umständen, äußerte aber auch Selbstkritik an dieser Entscheidung. Eine wörtliche Rede von Heuss im Reichstag zur Abstimmung ist nicht dokumentiert. Die Zustimmung erfolgte kollektiv durch die Fraktion, und Heuss hat dies in seinen Memoiren mit dem schlichten Satz „Wir stimmten zu.“ festgehalten. Weitere Informationen: - [Theodor Heuss – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Heuss) - [Ermächtigungsgesetz – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933)