Wer kann im antiken Rom ein Veto gegen Senatsbeschlüsse einlegen?

Antwort

Im antiken Rom konnten die Volkstribunen (Tribuni plebis) ein Veto gegen Senatsbeschlüsse einlegen. Diese Beamten hatten die Aufgabe, die Interessen der Plebejer (der nicht-aristokratischen Bürger) zu schützen, und besaßen das Recht, gegen Entscheidungen des Senats und anderer Magistrate Einspruch zu erheben.

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