Personen, die sich weigerten, zur Wehrmacht zu gehen, wurden während des Dritten Reiches in Deutschland oft als "Wehrkraftzersetzer" oder "Kriegsdienstverweigerer" bezeichnet. Ihnen drohten schwere Strafen, darunter: 1. **Gerichtliche Verfolgung**: Sie wurden vor Militärgerichte gestellt und konnten Wehrkraftzersetzung oder Fahnenflucht angeklagt werden. 2. **Gefängnisstrafen**: Viele wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. 3. **Zwangsarbeit**: Einige wurden zu Zwangsarbeit in Arbeitslagern verurteilt. 4. **Todesstrafe**: In vielen Fällen, insbesondere bei wiederholter Verweigerung oder in Kriegszeiten, wurde die Todesstrafe verhängt und vollstreckt. Die genauen Konsequenzen hingen von den Umständen und der Schwere der Weigerung ab.